Allgemeine Geschaefts Bedingungen


Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Anwendungsbereich
1. Diese AGB gelten für alle dem Fotografen erteilten Aufträge und
für die Lizenzierung von Stock-Fotos. Sie gelten auch ohne
erneuten Hinweis für weitere gleichartige Verträge.
2. Abweichende Bedingungen des Auftraggeber so der
Lizenznehmers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Fotograf
stimmt deren Geltung ausdrücklich zu.
2. Auftragsproduktionen
1. Bei Auftragsproduktionen erstellt der Fotograf für den Auftraggeber
Aufnahmen. Verträge über Auftragsproduktionen kommen durch
Angebot des Fotografen und Annahme durch den Auftraggeber
zustande.
2. Von den erstellten Aufnahmen wählt der Fotograf die vereinbarte
Anzahl nach eigenem Ermessen aus, führt eine allgemeine
Bildoptimierung durch und überlässt sie dem Auftraggeber per
Datenübertragung oder auf einem Datenträger. Liefertermine sind
nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.
3. Weitere Zusatzleistungen des Fotografen wie Bildbearbeitung,
Speicherung, Bildergalerie oder Druck werden individuell
vereinbart.
4. Hat der Auftraggeber dem Fotografen keine ausdrücklichen
Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Aufnahmen gegeben,
so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der
künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen.
5. Der Fotograf räumt dem Auftraggeber mit Zahlung der
vereinbarten Vergütung die ausschließlichen und unbeschränkten
Nutzungs- und Verwertungsrechte an den Aufnahmen
einschließlich des Bearbeitungsrechts ein, soweit nichts anderes
vereinbart wurde.
6. Der Fotograf hat das Recht zur Eigennutzung und zur
Namensnennung, sofern diese nicht ausgeschlossen wurden.
3. Lizenzierung von Stock-Fotos
1. Bei der Lizenzierung von Stock-Fotos räumt der Fotograf dem
Lizenznehmer Nutzungsrechte an den lizenzierten Fotos ein.
2. Der Umfang der Nutzungsrechte ergibt sich aus der Vereinbarung.
Soweit nichts anderes vereinbart wurde, erhält der Lizenznehmer
ein nicht ausschließliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht.
3. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, kann der Fotograf
verlangen, als Urheber der lizenzierten Fotos genannt zu werden.
4. Vergütung
1. Für Auftragsproduktionen und die Lizenzierung von Stock-Fotos
gilt die vereinbarte Vergütung.
2. Kommt es bei Auftragsproduktionen zu einer Überschreitung des
gebuchten Zeitraums, so erhöht sich die Vergütung des Fotografen
im angemessenen Umfang.
3. Ist der Fotograf für einen bestimmten Termin oder Zeitraum
gebucht worden und wird dieser vom Auftraggeber abgesagt, so
behält der Fotograf den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung.
Die Vergütung vermindert sich jedoch um die ersparten
Aufwendungen des Fotografen und um den Betrag, den der
Fotograf mit einem anderen Auftrag an dem abgesagten Termin
verdient hat oder hätte verdienen können.
4. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu zahlen.
Bis zur vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung ist dem
Auftraggeber bzw. dem Lizenznehmer eine Nutzung der
Aufnahmen bzw. der Stock-Fotos nicht gestattet.
5. Haftung
1. Der Auftraggeber versichert, dass bei der Aufnahme von Personen
diese ihre Einwilligung erteilt haben.
2. Der Fotograf haftet dafür, dass die lizenzierten Stock-Fotos keine
Rechte Dritter verletzen.
6. Datenschutz
1. Die zur Vertragserfüllung erforderlichen personenbezogenen
Daten des Auftraggebers werden vom Fotografen gespeichert.
2. Der Fotograf verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages
bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln und
Aufnahmen - außer zur Eigennutzung - nicht ohne Einwilligung des
Auftraggebers zu verwenden.
7. Schlussbestimmungen
1. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen, sofern in
diesen AGB nichts anderes bestimmt ist, zu ihrer Wirksamkeit der
Schriftform. Das Schriftformerfordernis gilt auch für den Verzicht
auf dieses Formerfordernis.
2. Sollte eine der vorangehenden Bestimmungen unwirksam oder
undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder
undurchführbaren Bestimmung wird einvernehmlich eine
geeignete, dem wirtschaftlichen Erfolg möglichst nahekommende
rechtswirksame Ersatzbestimmung getroffen.
3. Als Gerichtsstand richtet sich nach den gesetzlichen
Bestimmungen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik
Deutschland.
4. S o l l t e e i n e B e s t i m m u n g d i e s e r A l l g e m e i n e n
Geschäftsbedingungen unwirksam sein, wird davon die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
D i e s e A G B b e r u h e n a u f e i n e r V o r l a g e d e r h t t p s : / /
www.fotoexperten24.de/.